Dienstag, 18. August 2009

M-V’s Datenschützer Karsten Neumann für Überwachungsgesetze?

Am 20. Juli 2009 hatte ich aufgrund eines Zeitungsartikels dem Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, per e-mail folgende Frage gestellt:

Sehr geehrter Herr Neumann,

unter der Überschrift "Testlauf: Polizei erfasst 73 000 Auto-Kennzeichen" werden Sie in der OZ u.a. wie folgt zitiert:

"Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter, Karsten Neumann, fordert, weitere Einsätze der Automatischen Kennzeichen-Lesegeräte bis zur Klärung oder Rechtsgrundlagen auszusetzen. "Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern muss geändert werden", sagte er.

Sind Sie wirklich der Auffassung, das SOG M-V müsse (im Sinne von "solle") geändert werden um derartige Aktionen zu legalisieren, anstatt diese schlichtweg als verfassungsrechtlich höchst problematisch schlicht zu unterlassen - oder handelt es sich hier um ein Fehlzitat?

Eine Antwort steht bis heute aus. Sollte man dieses Schweigen als Zustimmung werten? Ist der Datenschützer also wirklich dafür, das verfassungsrechtlich höchst problematische Kennzeichen-Scanning durch die Polizei gesetzlich zu legalisieren? Das wäre dann ungefähr so peinlich wie eine Verfassungsbeschwerde vor dem falschen Gericht. ;-)

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