Sonntag, 28. September 2008

Braucht Google eine Sondernutzungserlaubnis?

Kaum ist die Diskussion über Chrome etwas abgeebbt, gerät Suchmaschinenmonopolist mit seinem seinen neuen Dienst "Street View" schon wieder in die Schlagzeilen, wie u.a. die Süddeutsche und die WELT berichten:

Gemeinde will Google stoppen
In Schleswig-Holstein regt sich Widerstand gegen Googles Straßenfotos. Eine Gemeinde will die Aufnahmen untersagen, weitere könnten folgen. Die Gemeinde Molfsee bei Kiel will laut einem Zeitungsbericht dem Internetkonzern Google Fotoaufnahmen auf den Straßen der Kommune untersagen. Grundlage dafür sei die Straßenverkehrsordnung: Google benötige nach Rechtsauffassung der Gemeinde eine Sondernutzungserlaubnis für die kommerziellen Aufnahmen, berichten die vom Sonntag.

Man mag ja über "Street View" denken, was man will, aber das Umherfahren mit kamerabestückten Autos wegen des kommerziellen Charakters als Sondernutzung - also Inanspruchnahme über den Gemeingebrauch hinaus - im Sinne des § 29 Abs. II StVO und/oder § 8 FStrG zu definieren, dürfte m.E. auf eher dünnem Eis stehen.

Nachtrag: Das Thema ist wohl auch schon durch, vgl. bei Archivalia.

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