Montag, 18. August 2008

VDS aussetzen?

magnus.de berichtet:

Das Bundesverfassungsgericht soll das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten in Deutschland aussetzen, einen entsprechenden Antrag stellt jetzt der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben haben. Derweil planen Bürgerrechtler eine weitere Großdemonstration gegen "Überwachungswahn" in Berlin.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im März 2008 bereits die Herausgabe auf Vorrat gespeicherter Verbindungsdaten auf schwere Straftaten beschränkte, rechnen sich die Beschwerdeführer diesmal gute Chancen auf eine Aussetzung der Datenspeicherung selbst aus. Als erstes Argument bezieht sich der Antrag auf eine zwischenzeitlich durchgeführte Forsa-Umfrage, der zufolge die Vorratsdatenspeicherung jeden zweiten Bürger davon abhält, in sensiblen Angelegenheiten telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. Zudem habe der Missbrauch von Verbindungsdaten durch die Telekom gezeigt, dass die schädlichen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung durch bloße Nutzungsbeschränkungen nicht in den Griff zu bekommen seien. "Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten", heißt es in dem Antrag wörtlich.

Die Vorratsdatenspeicherung hält jeden zweiten Bürger (!) davon ab, in sensiblen Angelegenheiten telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen - nur ein kleiner Kollateralschaden, nicht wahr, Herr OSM und Frau Was-ist-denn-noch-ein-Browser-Zypries?

Keine Kommentare: