Mittwoch, 13. August 2008

Steuer-ID - Kommt die nächste "GröVaZ" ?

Die letzte „Mega-Verfassungsbeschwerde", vom i.I.a.Z. (ignorantesten Innenminister aller Zeiten) mit einem reichlich geschmacklosen Wortspiel seinerzeit als „größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten" bespöttelt, war ja bekanntlich so erfolglos nicht. Wenn es nach dem CCC geht, könnte eine Neuauflage bevorstehen:

Erste Finanzämter beginnen mit der Zuteilung der Steueridentifikationsnummern an alle Bürger. Jeder Bürger erhält bereits mit der Geburt eine lebenslang unveränderte Personenkennziffer, die jedoch bereits 1969 vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Mikrozensus-Urteil abgelehnt wurde. Zum Jahresende werden die alten Steuernummern automatisch in die neuen überführt. Die notwendigen Softwareupdates werden derzeit bei den Finanzämtern eingespielt.

Die für die Steuer-ID notwendigen gesetzlichen Grundlagen wurden bereits 2003 geschaffen und sollten zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit genutzt werden. Der Chaos Computer Club sieht jedoch weit reichende Verwendungsmöglichkeiten für diese Steuer-ID, da eine Weiterverwendung durch "Rechtsvorschriften" in der Abgabenordnung ausdrücklich vorgesehen ist. Der Chaos Computer Club verweist auf die umfangreichen Informationen der Humanistischen Union und rät allen Betroffenen zur Beteiligung an der Musterklage.

Den Entwurf einer Musterklage hält die Humanistische Union auch schon parat. Also: Immer feste druff! Und wenn der Rechtsweg dann ausgeschöpft ist, steht der nächsten GröVaZ nichts mehr im Wege.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Einer Verfassungsbeschwerde steht hier leider schon etwas im Weg. Die rechtliche Grundlage für die Steuer-ID wurde bereits 2003, also vor fünf Jahren geschaffen. Nach meinem Kenntnisstand kann man aber maximal ein Jahr nach in Kraft treten eines Gesetzes vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Von daher kann die Steuer-ID wohl nicht mehr verhindert werden. Was noch verhindert werden kann ist die Aufnahme der Steuer-ID in das bundeseinheitliche Melderegister womit diese zu einer Personenkennziffer gemacht werden würde, was nach dem Mikrozensusurteil des BVerfG verfassungswiedrig ist, da soetwas gegen die Würde des Menschen (Art. 1. Abs. 1 GG) verstoßen würde.