Donnerstag, 15. Mai 2008

What the f... is 13 GG ?

Eigentlich wenig Neues, was der OSM laut heise wieder zu den Machenschaften an der Schnüffelfront abgesondert hat - aber auch wieder erschreckend in dieser Penetranz:

Schäuble lobt Entwurf zu Online-Razzien als "notwendig" und "richtig"
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2007 am heutigen Donnerstag in Berlin den umstrittenen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verteidigt. "Es muss gewährleistet sein, dass die Sicherheitsbehörden die nötigen Informationen gewinnen und austauschen können", betonte der CDU-Politiker. Dies sei "auf dem Stand der Technik" zu gewährleisten. Das betreffe auch die geplante Lizenz für das BKA zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Schäuble zeigte sich überzeugt, "dass das, was wir bisher erarbeitet haben, notwendig, richtig und verfassungsrechtlich einwandfrei ist".

„Notwendig, richtig und verfassungsrechtlich einwandfrei" - anderer Ansicht das BVerfG - aber das nimmt dieser Herr ja ohnehin allenfalls peripher zur Kenntnis.

Dringend notwendig, völlig richtig und verfassungsrechtlich absolut einwandfrei wäre es allerdings, diesen Herrn schleunigst aus dem Amt zu entfernen - aber das wird eine Kanzlöse, die jetzt schon Angst vor dem Dalai Lama hat, wohl kaum fertig bringen - entsprechende Einsicht (allen Gegenbeispielen zum Trotz) einmal unterstellt.

Zugleich forderte der Innenminister einmal mehr auch für die Staatsschützer Befugnisse zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners. Die Vorlage für das BKA-Gesetz könnte ihm zufolge an diesem Punkt ebenfalls "Maßstab für entsprechende ähnliche Regelungen" beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sein. Der mit dem Bundesjustizministerium ausgearbeitete Referentenentwurf enthalte eine für die Sicherheitsbehörden "rechtlich saubere und sachgerechte Arbeitsgrundlage" zur Ausforschung von IT-Systemen. Es müsse aber auch die Möglichkeit geben, "Wohnungen im Notfall heimlich betreten zu können", stellte Schäuble den noch von den Ländern, dem Bundeskabinett und dem Bundestag zu behandelnden Kompromiss an einer Stelle in Frage. Eine Debatte über den Schutz des Wohnraums in Artikel 13 Grundgesetz werde "uns nicht erspart bleiben".

"Entsprechende ähnliche Regelungen", "Debatte über den Schutz des Wohnraums in Artikel 13 Grundgesetz" - Das lässt sich durchaus einfacher und deutlicher formulieren:

Jeder Behördianer, der sich von Amts wegen mit potentiellen Verdächtigen beschäftigt, sollte dieselben auch ausgiebig ausspionieren dürfen, woran ihn Art. 13 GG selbstverständlich nicht hindern kann/darf (also schaffen wir den Artikel am Besten gleich ab, bevor wir noch weiter verschlimmbessern, wie beim letzten Mal).

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