Donnerstag, 15. Mai 2008

EU-Datenschützer tadelt Schäubles Polizei-Superdatenbank ...

... wie heise berichtet:

Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat das Vorantreiben der EU-weiten Ausdehnung des Prümer Vertrags zur Vernetzung von Polizeidaten durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble scharf kritisiert. Der CDU-Politiker habe die Dynamik der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 genutzt, um "etwas durchzusetzen, was in dieser Form nicht hätte beschlossen werden sollen", rügte der Hüter der Privatsphäre der Europäer. Schäuble hatte Anfang vergangenen Jahres die Überführung des maßgeblich von Deutschland ausgearbeiteten Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft forciert. In dessen Rahmen sollen Ermittler in den angeschlossenen Ländern DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten elektronisch einfacher austauschen und die entsprechenden Datenbanken vernetzen können.

Falls der geplante EU-weite Informationsaustausch zwischen den Polizeien erst einmal funktioniere, "wird das ein Albtraum nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Strafverfolgungsbehörden selbst", beklagte Hustinx laut Agenturmeldungen bei der Vorstellung seines Jahresberichtes 2007 am heutigen Donnerstag in Brüssel. Bei Fahndungen würden alle genetischen Spuren am Tatort erfasst. Nicht nur Verbrecher seien betroffen. Wer etwa ein Glas Wasser an einer Autobahnraststätte trinke, an der später ein Raubüberfall stattfinde, dessen DNA könne in einer Polizei-Datenbank enden. Die mit der Vereinbarung verknüpften Datenschutzbestimmungen bezeichnete der Datenschützer nach diversen Stellungnahmen gegen den Vertrag als hoch kompliziertes Flickwerk. Die Harmonisierung der Befugnisse der Strafverfolger treffe bislang auf rein nationale Schutzrechte. ...

Ein Sprecher des Innenministeriums wies die Schelte dagegen als "nicht nachvollziehbar" zurück. Der Prümer Vertrag biete ein "ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechtsschutz".

Ja, nee, is klar, kommt nur darauf an, wie man Grundrechte definiert - oder das, was von ihnen übrig bleibt, wenn man den OSM & Co. weiter werkeln lässt, beratungsresistent wie immer. Aber vielleicht hat der wackere Sprecher ja doch Recht: Die (angeblichen) Sicherheitsinteressen sind so gewichtig, dass dahinter der Grundrechtsschutz weitestgehend zurücktreten muss - streng im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, versteht sich.

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