Freitag, 18. April 2008

Fast schon eine Garantie

wenn es heißt: "Schäuble: Entwurf für Online-Razzien ist verfassungsgemäß", dann wird dem mE nicht so sein.

Da ganz offensichtlich über den Entwurf eines Gesetzes geredet und fleißig Pressearbeit gemacht wird: wo ist denn der Entwurf, dass jeder selber prüfen kann, ob der Entwurf den verfassungsmäßigen Vorgaben genügt?

So lange über etwas geredet wird, was nicht bekannt ist, sind solche Aussagen nichts anderes als heiße Luft. Ich hoffe wirklich, dass die Nebelkerze, die grade aus dem BMI kommt, auffällt.

Nachtrag des Co-Autors: Der CCC hat da was veröffentlicht.

Nachtrag von DB (20.04., 13:00 Uhr): Das ist der Entwurf von November 2007. Da fehlen so "lustige Dinge", wie § 20k Abs. 7 BKAG-E: nach dem die abgegriffenen Daten erst (und nur) dann an einen Richter zur Kontrolle gehen sollen, wenn zwei Beamte des BKA (davon einer mit Befähigung zum Richteramt), Zweifel haben, ob und dass die Daten einen “Eingriff in den Kernbereich privater Lebensführung” darstellen könnten. Wenn die Beiden keine Zweifel an dem (Nicht-)Eingriff haben, dann wird kein Richter die Daten sehen.

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