Mittwoch, 2. April 2008

Einbrechen oder nicht Einbrechen ...

Wie der Tagesspiegel berichtet, gibt es schon wieder Streit um die unselige Online-Schnüffelei. Allen voran natürlich der wackere Streiter für Recht, Geradlinigkeit und Demokratie, Dieter Wirrerspütz:

Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte, er lehne eine der vorgesehenen Varianten des Fahndungsinstruments ab: Für die Online-Durchsuchung in die Wohnung eines Verdächtigen einzudringen. Ohne einen direkten Zugriff auf einen Rechner allerdings halten Fachleute und die Union das Instrument für absolut unzureichend. Wiefelspütz ist „der persönlichen Überzeugung", sagte er dem Tagesspiegel, „dass die SPD den heimlichen Eintritt in die Wohnung nicht mitmachen wird". ... Denn Artikel 13 im Grundgesetz über die „Unverletzlichkeit der Wohnung", stünde dem entgegen. ...

Der Innenexperte der Union und Berichterstatter für das Thema Online-Durchsuchung, Clemens Binninger (CDU), drängt die SPD, ihre Bedenken aufzugeben. „Es liegt doch in der Natur der Sache, dass wir, wenn wir den Sicherheitsbehörden aus guten Gründen die Online-Durchsuchung erlauben, ihnen auch die Möglichkeit geben müssen, im Bedarfsfall physisch auf den Rechner zuzugreifen." Dabei handele es sich schließlich nicht um eine Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen, sondern lediglich um ein Betreten. „Und das ist von der heutigen Verfassungslage im Bereich der Gefahrenabwehr gedeckt."

Ach, wirklich? Sehr feinsinnig! Durchsuchen nicht, aber Reinschauen darf man ja mal, oder? Juristische Billigargumentation folgender Sorte:

Art. 13. Abs. I GG: Die Wohnung ist unverletzlich.
Art. 13. Abs. II GG: Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Folglich stehen nur „Durchsuchungen" unter Richtervorbehalt, „Betreten" ist auch so erlaubt. Ja, nee, is klar!

Und übrigens: Wenn man schon mal in der Wohnung des bösen Terrorverdächtigen ist, was hindert dann daran, seine Festplatte gleich 1:1 zu kopieren? Wozu also noch online schnüffeln?

P.S. Sehr lesenswert, wie klar unsere Verfassung einstens formuliert war - z.B. auch Art. 13 GG - und was nach 59 Jahren Verschlimmbesserung daraus geworden ist.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Selten so gelacht!

Das, was da geplant wird, ist mir gerade erst so richtig klar geworden. Denn wenn man die Diskussion hier und anderortens als Laie verfolgt, musste man zu dem SChluss kommen, dass, wenn eine Person nicht ständig im Netz ist, diese den Rechner ab und zu mal ausmacht und ein gewisses technisches Verständnis sowie einen halbwegs gesicherten Rechner hat, von diesen Online-Schnüffelprogrammen nicht berührt wird. Ergo, möchte der Staat wissen, was ich mit meinem Rechner so mache und zu wem ich Kontakt habe, muss er direkt ein Programm auf meinem Rechner installieren. Und das geht doch nur, wenn ich davor sitze. Und was muss ich dafür machen? Entweder bei der Fluggastkontrolle am Flughafen, im Hotel, auf einer Konferenz etc. den Rechner aus Sicherheitsgründen auseinandernehmen (ohne Beisein des Besitzers) und entsprechend bearbeiten, oder eben, na? In die Wohnung, den Betrieb einsteigen. Und hier wird es spannend. Wusste das Herr Wiefelspütz nicht, wo er doch immer den absoluten Checker raushängen lässt? Oder wusste er es, dachte sich aber, naja, so schlimm wird es nicht kommen? Oder war es Strategie, so zu agieren, wie bisher? Denn das hieße für mich, dass zum Schluss Wiefelspütz und Konsorten auch dem heimlichen Eindringen in Wohnungen zustimmen wird?

Oder, was noch schlimmer ist. Wussten die Gesetzeshüter und Sicherheitsexperten nicht, wie das mit der Online-Schnüffelei wirklich funktionieren kann und sie haben einfach mal den Diskussions- und Gesetzgebungsprozess angeschoben, weil sie die Online-Schnüffelei einfach haben möchten? So ähnlich wie kleine Kinder, die vor dem Süssigkeitenregal stehen und dort so lange Terz machen, bis sie bekommen, was sie wollen?

Spätestens an diesem Punkt müsste Wiefelspütz sagen: Leute, hier ist Schluss, begrabt die ganze Sache, aus und vorbei, eher platzt die Koalition, als das wir das zulassen.

Ich bin kein Prophet, wenn ich sage: Das passiert nicht, und es wird ein Gesetz verabschiedet, in dem das heimliche Eindringen in Wohnungen/Betriebsstätten u.ä. genehmigt wird, wenn der Verdacht besteht, das besonders schwere, gegen die Menschlichkeit und die Staatsorgane gerichtete Straftaten geplant werden könnten.

Herr Wiefelspütz ist einfach zum kotzen.

Anonym hat gesagt…

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