Sonntag, 20. April 2008

Datei Gewalttäter Sport ??

Die Polizei des Landes NRW informiert:

Die Datei über Gewalttäter, die insbesondere im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen auftreten, versetzt die Polizei bundesweit in die Lage, durch gezieltere Maßnahmen gegen Einzelne zum sichereren Verlauf von Veranstaltungen beizutragen.

Welche Personen werden in dieser Datei gespeichert?
Zunächst werden die Daten solcher Personen gespeichert, gegen die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wegen der folgenden Straftaten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, oder die deswegen rechtskräftig verurteilt worden sind:

Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib oder Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Sachschadens
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§ 315 ff. StGB)
Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Verstöße gegen das Waffengesetz
Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB)
Hausfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB)
Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB)
Raub- und Diebstahlsdelikte
Missbrauch von Notrufeinrichtungen (§ 145 StGB)
Handlungen nach § 27 Versammlungsgesetz
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB)
Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)

Darüber hinaus werden aber auch die Daten von Personen gespeichert, gegen die von der Polizei Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen angeordnet wurden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden. Soweit nicht ohnehin ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet wurde, können auch Daten von Personen gespeichert werden, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden, wenn sie in der Absicht mitgeführt wurden, im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu begehen.

Der „Zusammenhang mit Sportveranstaltungen ist hier wohl eher nur rudimentär erkennbar. Vielmehr wird anscheinend munter gespeichert, was nicht schnell genug die Bäume hoch kommt. Aber man muss ja nicht der Datei laden, wie die Polizei freundlicherweise erklärt:

Wie vermeide ich die Speicherung in dieser Datei?
Es versteht sich von selbst, dass ich einen großen Teil möglicher Speicherungsgründe dadurch vermeiden kann, dass ich keine Straftaten begehe. Daran sollte ich allein schon wegen der Gefährlichkeit solcher Taten, dem Schaden, den ich damit anderen und mir selbst zufüge, und der strafrechtlichen Konsequenzen denken.

Also, immer schön anständig bleiben ...

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