Mittwoch, 10. Oktober 2007

Wenig Chancen für Online-Razzien ...

... meint FOCUS. Hoffentlich! Jedenfalls ziemlich peinlich, wie sich die Vertreter der Online-Schnüffelei in der heutigen Verhandlung vor dem BVerfG präsentiert haben:

„Der Passauer Professor und Spezialist für Internetrecht, Dirk Heckmann, vertrat die nordrhein-westfälische Landesregierung, von der sich daneben nur ein Staatssekretär nach Karlsruhe traute."

Aha, die Herrschaften verzapfen also ein ziemlich offensichtlich verfassungswidriges Gesetz, haben aber nicht den Mut, vor dem BVerfG hierfür gerade zu stehen.

„Heckmann versuchte, den Richtern weiszumachen, das Verfassungsschutzgesetz des Landes ziele nur auf die Internetkommunikation, nicht auf die PCs verdächtiger Nutzer. „Es geht nicht um das Auslesen gesamter Festplatten-Inhalte", erklärte er."

So ärgerlich hat die Öffentlichkeit Hans-Jürgen Papier, den Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts, selten erlebt. „Mir sind gewisse Zweifel gekommen, ob wir das gleiche Gesetz vorliegen haben", antwortete Papier voll Sarkasmus. „Wollen Sie leugnen, dass nicht die heimliche Infiltration von Computern das Ziel sein sollte?", hakte Papier ärgerlich nach.

Die Verhandlung lief noch keine Stunde, da fiel Papiers K.o.-Bemerkung. So etwas wie heute habe er schon in der Verhandlung über das Luftsicherheitsgesetz erlebt, als ihm der Bundesinnenminister erzählen wollte, darin gehe es nicht um das Abschießen von durch Terroristen gekaperten Passagierflugzeugen.

Merke: Man sollte nicht versuchen, Verfassungsrichter für ebenso dumm zu verkaufen, wie man es mit dem Volk seit Monaten versucht!

Bezeichnend auch die Meldung bei tariftip.de:

Keine Antwort gaben die Experten auf die Frage, wie man einen Computernutzer ausspähen will, der für das Internet einen vom Hauptsystem getrennten Computer benutzt oder am Computer mit einer Live-CD wie beispielsweise Knoppix arbeitet, bei der das Betriebssystem von CD läuft. Carl-Friedrich Stuckenburg, Dozent für internationales Strafrecht, befasste sich mit der Frage, wie die gezielte oder versehentliche Online-Durchsuchung von Rechnern im Ausland juristisch bewertet werden kann. Die Frage könne relevant werden, etwa wenn ein observierter Laptop auf Reisen gehe oder ein deutscher Rechner mit einer belgischen UMTS-Karte ins Internet gehe.

Keine Antwort - kein Wunder, diese Fragen dürfte sich auch kaum sinnvoll beantworten lassen.

P.S. Lesenswert - oder eher erschreckend - auch, was laut FOCUS davon unabhängig schon heute so alles schnüffeltechnisch veranstaltet wird.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Gut zu wissen, dass nicht alle Medien die gequirllte SCh....., die unsere Innenminister und deren "Fachleute" so von sich geben 1zu1 glauben und veröffentlichen. Und immer wieder gut zu sehen, daß intelligente Menschen im Bundesverfassungsgericht sitzen - schade allerdings, dass es immer wieder so weit kommen muss, das diese den Schmarrn unserer gewählten Vertreter wieder ausbügeln müssen.