Freitag, 26. Oktober 2007

Online-Schnüffelei dringend erforderlich?

heise berichtet:

NRW-Innenminister: Verfassungsschützer spähten keine privaten Computer aus

Die umstrittene nordrhein-westfälische Verfassungsschutz-Novelle ist nach Angaben der Landesregierung bislang nicht zum Ausspähen privater Computer genutzt worden. Der Zugriff auf sogenannte "informationstechnische Systeme" erfolge nur nach seiner persönlichen Anweisung und Bestätigung einer Landtagskommission, sagte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) am heutigen Donnerstag im Düsseldorfer Parlament. "Bis heute ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden." Die Novelle war Ende 2006 verabschiedet worden. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit aufgrund von Beschwerden gegen das nordrhein-westfälische Gesetz, ob Online-Durchsuchungen grundsätzlich zulässig sind. NRW erlaubt bisher als einziges Bundesland das heimliche Ausspähen privater Computer.

Man beachte: Der OSM wird nicht müde, immer wieder zu betonen, wie dringend man doch die sofortige Einführung der Online-Schnüffelei auf Bundesebene benötige. In einem Bundesland ist die gesetzliche Grundlage vorhanden, wird jedoch seit fast einem Jahr nicht genutzt. Soviel zur Dringlichkeit!

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