Mittwoch, 10. Oktober 2007

Das BVerfG und die Online-Schnüffelei

Das BVerfG verhandelt heute in einer Sache, die für die zukünftige Politik wohl richtungweisende Bedeutung haben wird - und die Medien schweigen weitgehend,. Einiges lässt sich aber doch finden, z.B. beim ZDF:

IT-Experten skeptisch
Die Karlsruher Verfassungsrichter wollten es genauer wissen und haben fünf IT-Experten gebeten, ihnen Theorie und Praxis der geplanten Online-Durchsuchungen zu erklären. Sicherheitsexperte Dirk Fox kommt in seiner Stellungnahme zu einem ernüchternden Ergebnis. Es seien ihm "keine Möglichkeiten bekannt, eine Online-Durchsuchung so zu gestalten, dass ein Zielsystem nicht wirksam davor geschützt werden kann", erklärt der Experte.

"Der Betreiber des Zielsystems kann durch geeignete Maßnahmen entweder die Installation ("Einnistung") der Durchsuchungssoftware auf seinem System verhindern oder durch Sicherheitssoftware die Arbeit der Durchsuchungssoftware aufdecken oder zumindest erheblich behindern", sagt Fox. Ähnlich skeptisch zeigt sich etwa auch Gutachter Andreas Pfitzmann, Leiter der Datenschutz-Forschungsgruppe an der TU Dresden.

Auch bei der Frage, wie gerichtsverwertbar die Beweise sind, die per Online-Durchsuchung gewonnen werden können, bleiben die Experten skeptisch. Daten können verändert oder gelöscht werden, wenn die Durchsuchungssoftware in den Rechner eindringt und sich installiert. Zudem könne nicht bewiesen werden, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich den PC bedient, also etwa belastende E-Mails geschrieben habe, sagt Sicherheitsexperte Fox.

Wie schon so oft gesagt - nicht nur juristisch, auch technisch mehr als fragwürdig!

Schlicht gelogen dürfte sein, was sich bei REUTERS findet:

Heckmann (der Vertreter der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen) erklärte, die Behörden wollten nicht auf die gesamte Festplatte zugreifen. Ziel seien lediglich die auf der Festplatte gespeicherten Kommunikationsdaten etwa zu E-Mails.

Wer soll das denn glauben ???

Das Interview mit Herrn WirrerWiefelspütz live aus Karlsruhe bei drradio lassen wir mal unkommentiert, es spricht für sich:

"ch bin seit Monaten der Auffassung, dass dieses Gesetz evident verfassungswidrig ist, weil Mindestschutzstandards für die Online-Durchsuchung nicht gegeben sind in diesem Gesetz. Das ist mit Händen zu greifen."

So, so, hört, hört, aber:

"Sehen Sie, ich persönlich - Dieter Wiefelspütz - bin seit geraumer Zeit der Überzeugung, dass wir die Online-Durchsuchung benötigen, unter strengsten rechtstaatlichen Hürden und Sicherungen."

Ach, also doch!

Und am Ende das Highlight: Die aktuelle "Live"-Berichterstattung von gulli:

Entsprechend kritisch reagierte das Gericht: Auf Heckmanns Ausführungen, welche Maßnahmen das Gesetz nicht beinhalte, kam die wörtliche Rückfrage "Reden wir eigentlich vom gleichen Gesetz?"

Tja, s.o. ...

Keine Kommentare: