Dienstag, 4. September 2007

Einfach mal F..... halten, Frau M. !

... wann bzw. warum erklärt bekanntlich Dieter Nuhr. Leider hält die Dame sich nicht daran, und macht gleichzeitig mehr als deutlich, dass die entsprechenden Voraussetzungen bei ihr durchaus und offensichtlich gegeben sind, wie u.a. bei Reuters Deutschland zu lesen ist:

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich hinter die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble zur Ausspähung von privaten Computern gestellt. "Es kann doch keinen Raum geben, in dem Terroristen sicher sein können, dass sie sich austauschen können, ohne dass der Staat einen Zugriff hat", sagte die CDU-Vorsitzende am Dienstag auf einem Parteikongress in Hanau. "Deshalb sind wir für Online-Durchsuchungen."

Ein Raum, in dem Terroristen sich austauschen können ... Ah ja - mal wieder das furchterregende Internet als Bühne, Hort und Heimat der Schwerkriminalität, bekanntlich „eine Welt, in der jede Sauerei stattfindet"

Dass Terroristen sich dort (man beachte das Wort "Raum") sicher austauschen (können), ist zweifellos ebenso selbstverständlich wie unerträglich und muss natürlich unverzüglich verhindert werden! Wie dieses - alle technischen und juristischen Bedenken einmal gänzlich vernachlässigt - mit Hilfe deutscher Gesetze über sog. Online-Durchsuchungen allerdings tatsächlich im bekanntlich internationalen Netz tatsächlich funktionieren soll, sollte Frau M. allerdings auch einmal konkret erklären. Das dürfte doch für eine (Ex-) Diplom-Physikerin nicht so schwer sein, oder ??? Falls doch - s.o.!

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das Terroristen so total blöd sind, wie offenbar angenommen wird, glaube ich nicht.
Deshalb werden die Schüffelaktionen, wenn überhaupt erlaubt, ins leere laufen.

RA Munzinger hat gesagt…

Meinen Beifall, Frau Bundeskanzlerin

bekommen Sie ausdrücklich nicht, wenn Sie schnellstmöglich die Einführung von online-Durchsuchungen fordern.

www.zeit.de
www.morgenpost.de
de.today.reuters.com

Auch wenn ich mit dieser offenen Kritik ein Parteiausschlussverfahren riskieren sollte, kann ich mir diese Bemerkungen nicht verkneifen.

Nichteinmal der Bundesinnenminister oder seine bei Pressekonferenzen hinzu gezogenen Unterstützungspersonen, der Begriff "Experte" wäre ja übertrieben, konnten bislang nachvollziehbar darlegen

1. was unter online-Durchsuchung zu verstehen ist
2. bei welchen (drohenden) Delikten sie Anwendung finden soll
3. wer sie anordnen darf
4. wonach gesucht werden darf.

Liste nicht vollständig.

Es spricht daher von großer Kompetenz und Führungskraft, wenn die Regierungschefin etwas zur Chefsache erklärt, dessen Inhalt und Tragweite noch gar nicht absehbar ist.

Auf diese Leistung hin, kann ich der Bundesregierung nur ein wohlwollendes Armutszeugnis ausstellen.

Frank Hornung hat gesagt…

@SaarBreaker

Ins Leere laufen werden die Schnüffelaktionen kaum. Die werden mittlerweile praktisch täglich sowohl von Bundes- als auch von Lokalpolitikern gefordert um endlich den unangenehmen Nachbarn des Bombenbaus oder Kindesmissbrauches zu überführen. Wie die zweifelhaften Daten dann auf dessen Festplatte gekommen sind mag man im Raum stehen lassen.

Frank Hornung hat gesagt…

Mir ist im verlinkten Telepolis Artikel ein schönes Zitat aufgefallen:

Wir können bei schwersten Straftaten nur mitgehen, wenn der Richter die Anordnung gibt, wenn der Staatsanwalt das überwacht und der Bundesdatenschützer das ganze kontrolliert.
Jörg Ziercke

Soll es nicht genau so sein? Wenn eine schwere Straftat vorliegt wird doch jeder halbwegs brauchbare Richter seine Zustimmung geben! Wenn nicht der Staatsanwalt überwachen soll!? Wer dann? Und der Bundesdatenschützer? Hat der nicht auch einen tieferen Sinn?

Irgendwie ist das doch ein tolles Argument, dass alles wie es ist auch so bleiben sollte. ;-)

Anonym hat gesagt…

Online Durchsuchungen werden niemals funktionieren, jedenfalls nicht um Terroristen zu finden. Die werden sicher nicht so Hirnverbrannt sein und datein, die gegen sie verwendet werden können auf einem Rechner speichern, der am Internet hängt.
Zur weiterverbreitung solcher Daten gibt es dann die nette Kombination USB-Memory Stick und Internetcafe.
Aber das dieser Umstand wohl bei noch keinem Politiker angekommen ist, bzw. nicht öffentlich diskutiert wird und sich weiter Politiker (besonders der CDU) hinter Schäuble stellen, zeigt irgendwei, dass es bei den Online urchsuchungen um was ganz anders geht...

Anonym hat gesagt…

@hony
Ins leere laufen die Schnüffelaktionen sicherlich bei den "echten" Terroristen nicht aber bei den "Freizeitterroristen" und bei den KiPo-Kriminellen. Von denen kann man eigentlich nicht erwarten, dass sie ihre Kiste und Daten abgesichert haben.

Nach wie vor unklar ist, wie diese Aktion überhaupt ablaufen soll. Ich gehe davon aus, dass es nur über einen "Einbruch" in die Wohnung eines Verdächtigen wirklich sinnvoll und anwendbar ist. Alle anderen Möglichkeiten einen BT zu installieren, scheiden doch wegen der geringen Erfolgsaussicht aus.

Egal welcher Politiker derzeit nach heimliche Online-Durchsuchung schreit, es bedarf in jedem Fall vorerst einmal einer gesetzlichen Regelung.

Anonym hat gesagt…

@moonpainter
Sehe ich auch so! Es geht nicht nur um Terroristen, sondern das ist vielmehr der erste Schritt zu einer viel größeren Überwachung, in der später sämtliche Bereiche des Bürgers überwacht werden können. Die Bürgerkennziffer und der Hackerparagraph sind deutliche Belege dafür.

Frank Hornung hat gesagt…

@SaarBreaker
Wir sind uns doch einig ;)

Echte Terroristen haben ziemlich sicher auch echte Spezialisten die mit dem Schlagwort Onlinedurchsuchung vermutlich mehr anfangen können als unser Oberschnüffelminister und Fußvolk.

Was Freizeitterroristen sein soll erschließt sich mir gerade nicht. Aber was KiPo-Verbrecher angeht, bin ich anderer Meinung. Wenn diese Leute Material auf ihrer Platte haben und es Beweise dafür gibt reicht wie bisher ein normaler Durchsuchungsbefehl. Wenn aber diese Kreise ihre Computer ebenfalls so gut schützen, dass nur eine Laufzeitüberwachung sie überführen kann haben wir ein Henne-Ei-Problem. Kinderschänder laufen nicht mit Turban und Vollbart durch unsere Straßen und lassen sich daher nicht so einfach kriminalisieren.

Das untergründige Problem ist die Tatsache dass die Onlineschnüffelei tatsächlich nur in abzählbaren Fällen notwendig währe da dadurch erst Beweise zu einem Anfangsverdacht gesucht werden müssen. Denn liegen diese Beweise bereits vor kann auch einfach, salop gesagt, die Tür eingetreten werden.

Damit ergibt sich aber aus meiner persönlichen Sicht keine Rechtfertigung die Grundrechte aller Deutschen aufzuweichen und unter Umständen letztlich auch zu beseitigen.