Mittwoch, 18. Juli 2007

Abendlektüre II - Juliane Kokott

Juliane Kokott ist Generalanwältin beim EuGH. Ihr Schlusswort in der Rechtssache C‑275/06 endet mit folgendem Absatz:


128. Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, das Vorabentscheidungsersuchen wie folgt zu beantworten:

Es ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn Mitgliedstaaten die Weitergabe von personenbezogenen Verkehrsdaten zum Zweck der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausschließen.


Das verspricht eine interessante Abendlektüre zu werden.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

... oder bei Heise.