Samstag, 24. März 2007

Verfassungsschutz, MAD und BND schnüffeln online

Wie heise online berichtet,
hat die Bundesregierung auf eine Anfrage von Wolfgang Wieland, des innenpolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion, mitgeteilt, dass Verfassungsschutz, MAD und BND bereits mit der Online-Schnüffelei beschäftigt sind und angeblich bereits die Rechtsgrundlagen „für eine heimliche Informationserhebung mittels Online-Durchsuchung" besitzen. Im Inland würde der BND von seinen Befugnissen aber keinen Gebrauch machen.
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Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hierzu: "Das Bundesverfassungsschutzgesetz ist für jedermann offen und lesbar. Was die konkrete Tätigkeit der Nachrichtendienste angeht, berichten wir aber nur an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) und nicht an die Öffentlichkeit. Auch das ist kein Skandal, sondern der Wille des Gesetzgebers." Nach Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes dürfen die Verfassungsschützer nach der zur Geheimsache erklärten Dienstvorschrift "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung anwenden".

Eine Sprecherin des Bundesamts für Verfassungsschutz erklärte auf, ob bereits Online-Durchsuchungen stattgefunden hätten, sei geheim. Zudem unterliege auch die Dienstvorschrift, aufgrund derer dies geregelt ist, der Geheimhaltung.

Bei diesem allgemeinen Kompetenzchaos wird es höchste Zeit, verbindliche Regelungen für jegliche Art von „Online-Durchsuchungen" zu schaffen - und zwar dahingehend, dass diese generell unzulässig sind. Dass derzeit mit einer angeblichen gesetzlichen Legitimation genau das auf dem Umweg über Verfassungsschutz, MAD und BND betrieben wird, was offiziell nach dem legendären BGH-Beschluss vom StB 18/06 vom 31.o1.2007 eben nicht zulässig ist, wäre natürlich eine Unterstellung ...

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