Mittwoch, 7. März 2007

DNA-Probe für alle Delinquenten - es sei denn ...

Wie auf Sachsen.de zu lesen ist, hat Sachsens Innenminister Dr. Albrecht Buttolo dem Kabinett konkrete Vorschläge zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern unterbreitet. Hier eine Kurzfassung:

1. Einrichtung eines ressortübergreifenden Gremiums für die Abstimmung erforderlicher Maßnahmen zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter - d.h. gefährliche Sexualstraftäter nach ihrer Entlassung unter besondere Beobachtung stellen.

2. Betretungsrecht nach § 25 Sächsisches Polizeigesetz, d.h. dass ein Betreten der Wohnungen von Sexualstraftätern unmittelbar zulässig ist, um Opfer von Sexualstraftaten zu suchen.

3. Einrichtung einer für jedermann zugänglichen Sexualstraftäterdatei, d.h. durch eine öffentliche Datei sicherzustellen, dass Informationen über Sexualstraftäter (z.B. der Wohnort) in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

4. Nutzung des kommunalen Melderegisters, d.h. Umzüge von Sexualstraftätern müssen künftig vollautomatisiert in das Polizeiliche Auskunftssystem Sachsen eingearbeitet werden.

5. Erhebung von DNA-Daten bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen, d.h. eine konkrete Befugnis zur Erhebung von DNA-Daten zu erleichtern und zu erweitern.

So weit - so fragwürdig, bei allem Verständnis für das grundsätzliche Anliegen. Aber jetzt kommt’s:

„Durch forensisch-psychiatrische und kriminalpsychologische Untersuchungen lassen sich beispielsweise Feststellungen darüber treffen, dass bestimmte Straftaten nur als „Einstiegsstraftaten" (beispielsweise zu Sexualdelikten) zu sehen sind. Aus dieser Erkenntnis heraus ist in Betracht zu ziehen, generell Straftäter zur Abgabe einer DNA-Probe zu verpflichten. Hierzu wäre eine Änderung der einschlägigen Vorschriften in der Strafprozessordnung erforderlich. „Aus meiner Sicht könnte § 81 b StPO dahingehend geändert werden, dass entsprechende erkennungsdienstliche Maßnahmen über die DNA zur Verhinderung künftiger Straftaten generell zulässig sind", so Buttolo weiter. Und in einem Negativkatalog könne man die Straftaten regeln, die nicht als „Einstiegsstraftaten" in o. g. Sinne geeignet seien."

Man lasse sich das einmal auf der Zunge zergehen: Bestimmte Straftaten sind angeblich nur Einstiegsstraftaten "beispielsweise zu Sexualdelikten" (wirklich???) und deshalb soll generalpräventiv erst einmal jeder (!) Delinquent eine DNA-Probe abgeben, es sei denn, die von ihm verübte Tat sei zufällig im „Negativkatalog" verzeichnet.

Dass dieser Katalog wahrscheinlich recht dünn ausfallen wird, ist natürlich eine Unterstellung. ...

3 Kommentare:

Mausflaus hat gesagt…

in Sachsen würde es sich doch anbieten, dass jedes NPD-Mitglied mal ne DNA-Probe abgibt.
schließlich alles potenzielle straftäter.

Anonym hat gesagt…

Zum Glück würde ein Verfassungsgericht eine für jedermann zugängliche Straftäterdatenbank nicht zulassen.

Anonym hat gesagt…

Insbesonders Punkt 2, die öffentlich zugängliche Sexualstraftäterdatei, geht mir zu weit. Alles andere scheint mir zumindest nachdenkenswert.
. Viel wichtiger wäre es aber, das Konzept der Straftätertherapie zu hinterfragen.
Daß Hangtäter entlassen werden, ist doch lange bekannt. Es ist auch seit langem bekannt-z.B. durch Interviews mit Frank Schmökel- daß geschickten Leuten es immer wieder gelingt, ihre Therapeuten und Gutachter auszutricksen.
Solange immer nur kurz Erregung hochkocht, wenn es neue Taten gibt, die Bevölkerung aber das ganze Resozialisierungskonzept von Hangtätern nicht in Frage stellt, wird sich nichts grundsätzlich ändern.
Der Glaube an besser qualifizierte Therapeuten und Gutachter ist sehr naiv, meiner Erfahrung nach ( siehe Homepage www.tkurbjuhn.de ) ist der Glaube an Therapien und sichere Prognosen ein reiner Wunschtraum.