Donnerstag, 22. Februar 2007

Schnüffeln mit Einverständnis?

Auch eine bedenkliche Variante der Schnüffelei: Eine neue Methode, an der Legalität vorbei Wohnungen zu durchsuchen, von der der Kollege Vetter in seinem law blog berichtet:

„Ein Polizeibeamter hatte einen Tatverdacht. Oder sagen wir: so ein Bauchgefühl. Mein Mandant wird es schon gewesen sein. Gefahr im Verzuge war offensichtlich nicht gegeben. Deswegen rief der Polizeibeamte einen Staatsanwalt an und regte an, beim Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss zu besorgen.

Der Staatsanwalt hörte sich die Geschichte an und bezweifelte, dass der Richter den Beschluss erlässt. Stattdessen hatte er eine blendende Idee: Die Beamten sollten doch einfach den Beschuldigten aufsuchen und schauen, ob er mit einer Durchsuchung "einverstanden" ist. Das geschah dann. Die Beamten haben es tatsächlich hinbekommen, dass mein Mandant ein entsprechendes Formular unterschreibt. (Und die Einwilligung zur DNA-Probe gleich mit.) Sie durchsuchten die Wohnung. Erfolglos, übrigens.

Das ist, wenn auch in Variationen, kein Einzelfall. Die vom Beschuldigten "genehmigte" Durchsuchung wird langsam zum Regelfall. Sie ist die Reaktion der Ermittlungsbehörden auf Urteile des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts. Diese Gerichte haben in den letzten Jahren mehrfach klargestellt, dass "Gefahr im Verzuge" keine Floskel ist, sondern tatsächlich gegeben sein muss. Die tatsächlichen Umstände müssen außerdem vor der Durchsuchung schriftlich in der Akte festgehalten werden. Das heißt, die Maßnahme kann nicht einfach nachträglich durch gefundene Beweismittel gerechtfertigt werden.
...
Das Ganze ist eine fragwürdige Masche, um den ungeliebten Richtervorbehalt zu umgehen. Wer allerdings unterschrieben hat, muss damit rechnen, dass das Durchsuchungsergebnis auch in vollem Umfang verwertet wird. Das schriftliche Einverständnis kriegt man nur selten kaputt. Denn, welche Überraschung, selbstverständlich sind die zitierten Sätze nie gefallen. Selbstverständlich hat man den Beschuldigten eingehend informiert, dass er nicht zustimmen muss. Er hat dennoch, häufig geradezu begeistert über die Gelegenheit, seine Unschuld zu beweisen, die Polizisten hereingebeten."

Wenn's denn der Wahrheitsfindung dient ...

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