Dienstag, 13. Februar 2007

Kann (und will) Frau Zypries „Kommissar Trojaner" stoppen?

tagesschau.de veröffentlicht einige Stimmen zu „Kommissar Trojaner"

„Zypries lässt "Kommissar Trojaner" warten
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Forderungen nach heimlichen Online-Durchsuchungen eine Absage erteilt. Bevor man nach neuen Gesetzen rufe, müsse zunächst der Bedarf geklärt werden, sagte sie auf dem 10. Europäischen Polizeikongress in Berlin. Zudem müssten die Grundrechte der Bürger geschützt werden."

Naja, aufgeschoben ist nicht aufgehoben, oder?

„Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, beharrte bei der Tagung auf einer raschen Gesetzesänderung, wie sie von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble angekündigt worden war. ...

Online-Razzien sollte es nur in Einzelfällen und nach richterlicher Anordnung geben, so Ziercke weiter. Das Internet werde immer stärker von Terroristen und Kriminellen genutzt. Es gehe darum, kriminelle Netzwerke zu entdecken. Die jährliche Steigerungsrate bei Internet-Straftaten bezifferte Ziercke auf 115 Prozent, jedes Jahr kämen rund 20.000 neue Schadprogramme hinzu. Das Internet sei zudem das wichtigste Kommunikations-Forum islamistischer Terroristen."

Diese wirre Zusammenstellung von denkbaren negativen Begleiterscheinungen des Internets zeigt m.E. nur eines deutlich: Entweder der Mann hat überhaupt keine Ahnung vom Thema, oder aber schlimmer: Das Volk soll mit dramatisch klingenden Zahlen verdummt werden. Als „Internet-Straftat" lässt sich auch ein Betrug bei ebay qualifizieren, wo jemand Geld kassiert, aber keine oder nur minderwertige Ware liefert. Und „20.000 neue Schadprogramme" - jeder Virus ist mehr oder weniger ein „Schadprogramm". Will der Herr wirklich die PCs aller hierfür Verantwortlichen mit Staatstrojanern attackieren - oder „nur in Einzelfällen" und selbstverständlich „nur nach richterlicher Anordnung"???

„Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnte die Forderung ab, verdeckte Online-Durchsuchungen gesetzlich zu erlauben. "Staats-Hacking darf nicht legitimiert werden", erklärte die Vorsitzende des DAV-Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, Heide Sandkuhl." EBEN!


Zur Erinnerung die ersten beiden Leitsätze des Volkszählungsurteils aus dem Jahre 1983, BVerfGE 65,1 - Nie waren sie so wertvoll wie heute:

1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

2. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Das Online-Razzien nicht unbedingt gleichzusetzen sind mit einem Trojaner haben wir hier mal zusammen gefasst:
http://bluearchive.wordpress.com/2007/02/12/lauft-die-diskussion-am-thema-vorbei/