Dienstag, 20. Februar 2007

Brandenburgisches Ermächtigungsgesetz

Nicht mehr ganz neu, aber dennoch erschreckend ist folgende Meldung bei heise online vom 15.12.2006:

„Brandenburg erhält deutlich verschärftes Polizeigesetz

Der Brandenburger Landtag hat mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition am gestrigen Donnerstag eine heftig umstrittene Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Sie gibt Ermittlern zahlreiche neue Befugnisse in die Hand. So dürfen die Gesetzeshüter in der Mark künftig den großen Lauschangriff in Form der akustischen Wohnraumüberwachung präventiv und bei "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Genehmigung durchführen. Auch sonst genügt hier der Segen eines einzigen Amtsrichters, während bislang die Erlaubnis von mehreren Landesrichtern erforderlich war. Ohne richterliche Genehmigung darf die Polizei ferner künftig Handys zur "Gefahrenabwehr" mit dem IMSI-Catcher orten." ..."

... „großer Lauschangriff in Form der akustischen Wohnraumüberwachung präventiv und bei "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Genehmigung" ... Herrn Schäuble und Konsorten wird das begeistern, ansonsten bleibt nur zu hoffen, dass dieses Ermächtigungsgesetz baldmöglichst verfassungsgerichtlicher Kontrolle unterzogen wird!

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Anscheinend hat Schleswig-Holstein vor, ein ähnliches Gesetz auf den Weg zu bringen:

http://www.abendblatt.de/daten/2007/02/21/692816.html

Glücklicherweise haben wir alle nichts zu verbergen.

Glückwunsch übrigens zu der Idee mit dem "Schnüffelblog". Der Stoff geht ja (leider) nicht aus.